Informationen

Rundschreiben zum Fachstandard Qualität 18.04.2023

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Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG

„Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses weite, umfassende Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Das SGB VIII weist der Kinder- und Jugendhilfe deshalb nicht nur die Aufgabe zu, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Vor dem Hintergrund ihres aus dem staatlichen Wächteramt (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz) resultierenden Schutzauftrags gehört zu den zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe auch die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen. Diesem umfassenden Handlungsauftrag legt das SGB VIII die Subjektstellung der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe als Paradigma zugrunde. […]

Damit die Kinder- und Jugendhilfe diesem komplexen Handlungsauftrag gegenüber allen jungen Menschen auch in Zukunft gerecht werden kann, bedarf es der Weiterentwicklung ihrer rechtlichen Grundlagen.“

(Aus dem Referentenentwurf)


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Informationen zum Jugendfördergesetz

Jugendfördergesetz Berlin

„Erstmals wird in dem Gesetzentwurf verbindlich festgelegt, welche Angebote Berlin seinen Kindern und Jugendlichen machen muss. Den Bezirken werden genauere Vorgaben gemacht. Es geht um Einrichtungen für die offene Jugendarbeit wie Jugendclubs oder Abenteuerspielplätze oder um mobile Angebote wie HipHop-Mobile – aber auch um Erholungsfahrten und internationale Begegnungen, um von Jugendlichen selbstverwaltete Projekte und um Seminare für Jugendliche. Bezogen auf die konkrete Einwohnerzahl junger Menschen wird der Bedarf nach dem Gesetz künftig genauer errechnet. So soll zum Beispiel jeder 6- bis 27-Jährige einmal an einer Erholungs- oder internationalen Begegnungsfahrt teilnehmen. Demokratiebildung soll im Zentrum stehen. „Bildung findet nicht nur in der Schule statt“, sagte Elvira Berndt, Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses.“ (Quelle: Berliner Zeitung, 29.01.2019)


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Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen

„Mit dem Jugendförder- und -Beteiligungsgesetz haben wir die Berliner Jugendarbeit grundlegend neu strukturiert und die Mitbestimmungsrechte der Kinder und Jugendlichen gestärkt. Als wesentliches Ziel für alle Angebote der Jugendarbeit sind Demokratiebildung und Beteiligung vorgegeben. Gleichzeitig sichern wir ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche in allen Bezirken, von Jugendfreizeiteinrichtungen und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu Beteiligungsprojekten.

Das Handbuch ‚Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen‘ unterstützt die Fachkräfte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit dabei, die Schwerpunkte und Ziele der Jugendarbeit in pädagogisches Handeln zu übersetzen. Es ist ein bewährtes Instrument zur Selbstevaluation, das ein kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeit in den Jugendeinrichtungen sichert.“

(Aus dem Vorwort)


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Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen


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