Kurz erklärt

Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das 2021 in Kraft trat, stärkt die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und legt einen besonderen Fokus auf den Schutz junger Menschen – insbesondere in schwierigen Lebenslagen. Es zielt darauf ab, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe besser zugänglich, inklusiver und beteiligungsorientierter zu gestalten.

Für die offene Kinder- und Jugendarbeit bedeutet das KJSG eine wichtige Bestärkung ihrer Grundprinzipien: Teilhabe, Inklusion und Freiwilligkeit. Einrichtungen der offenen Arbeit sind zentrale Orte, an denen junge Menschen unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigungen oder sozialem Status Begegnung, Unterstützung und Mitgestaltung erleben können. Das Gesetz unterstreicht die Bedeutung solcher Angebote für eine lebensweltorientierte Jugendhilfe und fordert dazu auf, die Perspektiven junger Menschen konsequent einzubeziehen.

Jugendförder- und Beteiligungsgesetz Berlin

Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz (JFBG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft und stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin dar. Es verfolgt das Ziel, die Angebote für junge Menschen auszubauen und ihre Mitbestimmungsrechte zu fördern. Das Gesetz legt fest, dass in allen Bezirken sowie auf Landesebene fünf Angebotsformen der Jugendarbeit vorgehalten werden müssen:

  1. Standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze)

  2. Standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und Spielmobile)

  3. Erholungsfahrten und -reisen sowie internationale Begegnungen

  4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z. B. Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendbüros)

  5. Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare)

Für jede dieser Angebotsformen wurden fachliche Standards in Bezug auf Qualität und Umfang entwickelt, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Beteiligung junger Menschen an der Planung und Gestaltung der Jugendarbeit. Alle vier Jahre werden auf Landes- und Bezirksebene Jugendförderpläne erstellt, die unter aktiver Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen entwickelt werden. Diese Pläne dienen als Steuerungsinstrumente für die Jugendarbeit in Berlin.

Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen

Das Berliner Handbuch zum Qualitätsmanagement unterstützt Jugendfreizeiteinrichtungen dabei, ihre pädagogische Arbeit gezielt weiterzuentwickeln. Es bietet praxisnahe Hilfen, um die Qualität von Angeboten regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Partizipation, Medienbildung oder geschlechterreflektierte Arbeit. Für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist das Handbuch ein wichtiges Werkzeug, um die Arbeit an den Interessen junger Menschen auszurichten und gleichzeitig verbindliche fachliche Standards einzuhalten.